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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1342/11

Datum:
03.01.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1342/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0103.6B1342.11.00
 
Schlagworte:
einstweilige Anordnung polizeiärztliche Untersuchung Wiederaufgreifen des Verfahrens
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Polizeikommissars, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners erstrebt, ihn - den Antragsteller - polizeiärztlich untersuchen zu lassen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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