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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1323/12

Datum:
13.12.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1323/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1213.6B1323.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 508/12
Schlagworte:
Amtsärztliche Untersuchung
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Lehrerin, deren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung darauf gerichtet ist, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung nicht Folge leisten zu müssen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter entsprechender Änderung des angefochtenen Beschlusses für beide Rechtszüge auf jeweils 2.500 Euro festgesetzt.

 
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