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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1312/11

Datum:
06.01.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1312/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0106.6B1312.11.00
 
Schlagworte:
Soziale Kompetenz Sozialverhalten
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Eichamtsrats in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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