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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1286/12

Datum:
11.12.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1286/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1211.6B1286.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1343/12
Schlagworte:
Beförderung Oberstaatsanwalt dienstliche Beurteilung Absenkung Verwendungsbreite
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Oberstaatsanwalts in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 22.000 Euro festgesetzt.

 
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