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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1274/12

Datum:
13.12.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1274/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1213.6B1274.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1559/12
Schlagworte:
Teilzeitbeschäftigung Vorwegnahme der Hauptsache Fortsetzungsfeststellungsantrag
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Justizoberinspektorin, die im Wege der einstweiligen Anordnung die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung zur Wahrnehmung physiotherapeutischer Behandlungen erstrebt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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