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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1176/12

Datum:
30.11.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1176/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1130.6B1176.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1419/12
Schlagworte:
Wiederholung Ausbildung Kommissaranwärterin Prüfungsmangel
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Kommissaranwärterin, deren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Ermöglichung der erneuten Teilnahme an der Ausbildung in einem bereits absolvierten Ausbildungsjahr gerichtet ist.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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