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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1112/12

Datum:
29.10.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1112/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1029.6B1112.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 1136/12
Schlagworte:
Altersteilzeit Ermessen
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde einer Beamtin, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung begehrt, mit der der Dienstherr zur Bewilligung von Altersteilzeit verpflichtet wird.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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