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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1108/12

Datum:
29.10.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1108/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1029.6B1108.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 834/12
Schlagworte:
Freistellung Laufbahnnachzeichnung Vertrauensperson der Schwerbehinderten
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines als Vertrauensperson der Schwerbehinderten freigestellten Justizvollzugsoberinspektors in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis 13.000 Euro festgesetzt.

 
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