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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 888/11

Datum:
14.05.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 888/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0514.6A888.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 5474/09
Schlagworte:
Versetzung in den Ruhestand Polizeidienstunfähigkeit Allgemeine Dienstfähigkeit Verwendungsmöglichkeit Gleichstellungsbeauftragte
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag des beklagten Landes in einem Klageverfahren, in dem ein Polizeioberkommissar seine Versetzung in den Ruhestand mangels Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten mit Erfolg angegriffen hat.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf bis zu 40.000,00 Euro festgesetzt.

 
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