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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 681/11

Datum:
25.01.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 681/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0125.6A681.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 4669/09
Schlagworte:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verwirkung Anspruch auf Beförderung Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung Kausalität
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Verwaltungsamtsrats, dessen Klage auf die Verpflichtung des Beklagten gerichtet ist, über seinen Antrag auf Beförderung neu zu entscheiden bzw. ihm Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung zu gewähren.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils bis 65.000 Euro festgesetzt.

 
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