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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 528/11

Datum:
13.12.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 528/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1213.6A528.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 5381/09
Schlagworte:
Urlaubsanspruch Abgeltung Mindesturlaub
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Regierungsamtmanns a.D. auf Zulassung der Berufung, der mit seiner Klage die finanzielle Abgeltung des Erholungsurlaubs begehrt, den er wegen Krankheit und seiner vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand nicht mehr in Anspruch nehmen konnte.

Der auf Art. 7 Abs. 2 RL 2003/88/EG gründende Anspruch auf finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs besteht nur, wenn und soweit der Betreffende in dem jeweiligen Urlaubsjahr nicht vier Wochen Urlaub hatte.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 4.000,00 Euro festgesetzt.

 
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