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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 51/12

Datum:
13.02.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 51/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0213.6A51.12.00
 
Schlagworte:
Ämterstabilität Konkurrentenklage Rechtsschutzvereitelung Ernennung Anfechtung
Leitsätze:

Der Grundsatz der Ämterstabilität steht der Aufhebung der Ernennung eines Beamten auf die Klage eines unterlegenen Bewerbers hin (nur) in Fällen der Rechtsschutzvereitelung nicht entgegen (wie BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102).

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 19.000 Euro festgesetzt.

 
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