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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 50/12

Datum:
14.02.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 50/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0214.6A50.12.00
 
Schlagworte:
Dienstliche Beurteilung Beurteilungsmaßstab
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Justizobersekretärin auf Zulassung der Berufung, die sich mit ihrer Klage gegen eine dienstliche Beurteilung wendet.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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