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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 445/11

Datum:
27.02.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 445/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0227.6A445.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 1688/08
Schlagworte:
Kostenerstattungsanspruch Untätigkeitsklage
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag einer Stadtoberinspektorin a.D., deren Klage auf die Erstattung der anwaltlichen Vorbereitung einer - nicht erhobenen - Untätigkeitsklage gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 775,64 Euro festgesetzt.

 
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