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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 3015/11

Datum:
06.08.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 3015/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0806.6A3015.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 82/10
Schlagworte:
Schadensersatz Fürsorgepflicht Beratungspflicht Belehrungspflicht Hinweispflicht
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag in einem Verfahren, in dem der Kläger Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht mangels einer Belehrung über den Inhalt der für ihn maßgeblichen Beihilfevorschriften begehrt.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.313,00 Euro festgesetzt.

 
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