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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2969/11

Datum:
08.11.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2969/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1108.6A2969.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 7263/10
Schlagworte:
Entlassung Beamtenverhältnis auf Probe Bewährung Betreuung gesetzliche Vertretung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Lehrerin im Beamtenverhältnis auf Probe, die sich gegen ihre Entlassung wendet.

Die Aufhebung einer Betreuung gemäß § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB ist ein Fall der Veränderung in der gesetzlichen Vertretung im Sinne des § 14 Abs. 2 1. Hs. VwVfG NRW.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abge-lehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis 30.000 Euro festgesetzt.

 
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