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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2827/10

Datum:
05.01.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2827/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0105.6A2827.10.00
 
Schlagworte:
Laufbahnprüfung Gesamtnote Abweichung Leistungsstand Leistungen im Vorbereitungsdienst
Leitsätze:

Erfolgreiche Klage eines ehemaligen Inspektoranwärters gegen die Feststellung des Gesamtergebnisses seiner Laufbahnprüfung.

Die Prüfungskommission hat bereits bei der Frage, ob eine Abweichung von der rechnerisch ermittelten Gesamtnote den Leistungsstand des Kandidaten besser kennzeichnet, dessen Leistungen im Vorbereitungsdienst zu berücksichtigen.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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