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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2612/11

Datum:
16.07.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2612/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0716.6A2612.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 3509/10
Schlagworte:
Schadensersatz Schmerzensgeld Fürsorgepflicht Mobbing Darlegung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Verwaltungsamtsrätin a. D. deren Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Fürsorgepflichtverletzung¬ ("Mobbing") gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 65.000 Euro festgesetzt.

 
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