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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2345/11

Datum:
19.07.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2345/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0719.6A2345.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 3030/09
Schlagworte:
Übernahme in das Beamtenverhältnis Ausnahme Unbilligkeit
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Lehrerin auf Zulassung der Berufung, deren Klage auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bzw. Neubescheidung dieses Antrags gerichtet ist.

Zur Ausnahmeregelung des § 84 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LVO NRW.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis zu 30.000,00 Euro festgesetzt

 
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