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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2344/11

Datum:
28.06.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2344/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0628.6A2344.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 1690/10
Schlagworte:
Beförderung Folgenbeseitigungsanspruch
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Realschulkonrektorin auf Zulassung der Berufung, deren Klage auf die Verpflichtung des Dienstherrn gerichtet ist, ihr eine Schulleiterstelle zu übertragen.

 
Tenor:

Der Antrag auf Anordnung des Ruhens des Zulassungsverfahrens wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf bis zu 35.000,00 Euro festgesetzt.

 
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