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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2324/10

Datum:
07.02.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2324/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0207.6A2324.10.00
 
Schlagworte:
Schadensersatz Beförderung adäquate Kausalität
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Stadtamtmanns, der mit seiner Klage Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung begehrt

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 25.000 Euro festgesetzt.

 
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