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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2280/11

Datum:
27.08.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2280/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0827.6A2280.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 811/11
Schlagworte:
Beförderung Schadensersatz Zusicherung Auslegung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Gemeindeamtmanns, dessen Klage auf Beförderung bzw. auf Schadensersatz aufgrund einer Zusicherung gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf bis 40.000 Euro festgesetzt.

 
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