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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2231/11

Datum:
04.05.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2231/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0504.6A2231.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 7339/09
Schlagworte:
Teilzeitbeschäftigung Elternzeit Darlegung
Leitsätze:

Aus Darlegungsgründen erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung des beklagten Landes in einem Verfahren, in dem die Klägerin die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung¬ während der Elternzeit begehrt.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 2.000 Euro festgesetzt.

 
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