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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2203/11

Datum:
25.10.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2203/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1025.6A2203.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 1869/09
Schlagworte:
Umsetzung Dienstposten
Leitsätze:

Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Justizvollzugsamtsinspektors, der mit seiner Klage die Aufhebung seiner Umsetzung auf einen anderen Dienstposten sowie seine Rückumsetzung auf den zuvor innegehabten Dienstposten begehrt.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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