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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2125/11

Datum:
20.03.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2125/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0320.6A2125.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 3619/10
Schlagworte:
Schadensersatzanspruch Beamter Dienstherr Anspruchsübergang Rechtsnachfolge Aktivlegitimation Anstellungsdienstherr Dienstherrnfähigkeit Hochschule
Leitsätze:

Ein beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch des Landes gegen einen Hochschullehrer ist mit Inkrafttreten des HFG auf die Hochschule übergegangen.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Das klagende Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 16.867.987,32 Euro festgesetzt.

 
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