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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 194/11

Datum:
26.06.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 194/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0626.6A194.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 2439/09
Schlagworte:
Schadensersatz Klageänderung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Stadtamtsrats, der erstinstanzlich die Neubescheidung seines Antrags auf Anerkennung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten und zweitinstanzlich die Gewährung von Schadensersatz begehrt (hat).

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 300 Euro festgesetzt.

 
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