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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1660/10

Datum:
21.02.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1660/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0221.6A1660.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 5348/08
Schlagworte:
Versetzung in den Ruhestand Dienstunfähigkeit Zustellung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Oberbrandmeisters auf Zulassung der Berufung, dessen Klage u.a. auf die Feststellung der Unwirksamkeit seiner Versetzung in den Ruhe-stand gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis zu 35.000,00 Euro festgesetzt.

 
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