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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 142/11

Datum:
12.01.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 142/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0112.6A142.11.00
 
Schlagworte:
Versetzung in den Ruhestand Dienstunfähigkeit
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Lehrers, der sich gegen seine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wendet.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils bis 50.000 Euro festgesetzt.

 
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