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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 141/11

Datum:
10.01.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 141/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0110.6A141.11.00
 
Schlagworte:
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe Persönliche Eignung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Lehrers auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf eine erneute Entscheidung über seinen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gerichtet ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis 30.0000,00 Euro festgesetzt.

 
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