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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1325/11

Datum:
03.07.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1325/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0703.6A1325.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 3230/10
Schlagworte:
Übernahme in das Beamtenverhältnis Laufbahnverordnung Höchstaltersgrenze Ausnahme
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Lehrers auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf die Neubescheidung seines Antrags auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gerichtet ist.

Zur Auslegung des § 84 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LVO NRW in Bezug auf unfall- und krankheitsbedingte Verzögerungen im allgemeinen beruflichen Werdegang eines schwerbehinderten Bewerbers.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis zu 25.000,00 Euro festgesetzt.

 
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