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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 12/11

Datum:
03.01.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 12/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0103.6A12.11.00
 
Schlagworte:
Beamtenverhältnis auf Widerruf Entlassung Persönliche Eignung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Kommissaranwärters auf Zulassung der Berufung, der sich mit seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wendet.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf bis zu 7.000,00 Euro festgesetzt.

 
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