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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 128/12

Datum:
10.05.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 128/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0510.6A128.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 807/11
Schlagworte:
Wiedereinsetzung Verschulden Zulassungsbegründungsfrist
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der Frist zur Begründung des Berufungszulassungsantrags.

Zur Verpflichtung des Prozessbevollmächtigten, zur eigenverantwortlichen Prüfung von Rechtsmittelbegründungsfristen.

 
Tenor:

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt.

 
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