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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1196/11

Datum:
02.10.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1196/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1002.6A1196.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 1239/10
Schlagworte:
Kriminalhauptkommissar Heilfürsorge Hilfsmittel Hörgeräte
Leitsätze:

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kriminalhauptkommissars, der mit seiner Klage die Übernahme von Kosten für die Beschaffung von Hörgeräten aus Mitteln der freien Heilfürsorge begehrt.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 2.560,00 Euro festgesetzt.

 
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