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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 255/12

Datum:
20.03.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 255/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0320.5B255.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 3 L 731/11
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ver¬sa-gung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 7. Februar 2012 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

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