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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 30/12

Datum:
27.02.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 30/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0227.4E30.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 K 6937/10
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Die Kosten werden nicht erstattet.

 
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