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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 D 117/12.NE

Datum:
19.12.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 D 117/12.NE
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1219.2D117.12NE.00
 
Tenor:

Die Anhörungsrüge der Antragsteller gegen die Kostenentscheidung im Urteil des Senats vom 30. November 2012 - 2 D 95/11.NE -, soweit diese die Er-stattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen betrifft, wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens zu jeweils einem Viertel. Etwaige außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

 
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