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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 D 45/09.AK

Datum:
21.06.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 D 45/09.AK
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0621.20D45.09AK.00
 
Tenor:

Dem Beklagten wird aufgegeben, mittels eines Sachverständigengutachtens darzustellen,

1. ob und gegebenenfalls inwieweit gerade aufgrund der Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Paderborn/Lippstadt um 390 m, wie sie mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 16. März 2009 zugelassen worden ist, für das Prognosejahr 2023 eine Erhöhung der Anzahl der Flugbewegungen und/oder eine Änderung der am Flughafen verkehrenden Flugzeugmuster zu erwarten ist,

2. soweit Nr. 1 ganz oder teilweise bejaht wird, ob und gegebenenfalls inwieweit dadurch eine die Flughafenanwohner und insbesondere die Kläger treffende Lärmzunahme bewirkt wird.

 
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