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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 E 433/11

Datum:
28.12.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 E 433/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1228.1E433.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 K 92/10
Leitsätze:

§ 35 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG verlangt nicht, dass die Prüfung, ob die geltend gemachten Beschwerden auf den Dienstunfall zurückzuführen sind, zwingend zu einer Anerkennungsentscheidung mit eigenständigem Regelungsgehalt führen muss und dass insoweit eine inzidente Entscheidung nicht ausreicht.

 
Tenor:

Die Gegenvorstellung wird zurückgewiesen.

 
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