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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1557/11

Datum:
11.04.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1557/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0411.1B1557.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1826/11
Schlagworte:
Dienstpostenvergabe Beförderung Bestenaufstieg Höhere Laufbahn Anforderungsprofil
Normen:
BLV 2009 §27; GG Art.33 Abs.2
Leitsätze:

Zur Rechtmäßigkeit eines konstitutiven Anforderungsprofils, welches den Zuschnitt eines höherwertigen Dienstpostens, der einen Aufstieg in die nächsthöhere Beam-tenlaufbahn eröffnet, an den Voraussetzungen für den sog. Bestenaufstieg nach § 27 BLV 2009 orientiert.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 14.575,54 Euro festgesetzt.

 
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