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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1490/11

Datum:
03.02.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1490/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0203.1B1490.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 L 1570/11
Schlagworte:
Dienstunfähigkeit ärztliches Gutachten Prognose
Normen:
BBG §44 Abs.1
Leitsätze:

Ärztliche Gutachten zur Frage der Dienstunfähigkeit eines Beamten müssen hinreichend und nachvollziehbar begründet sein, wenn die Feststellung der Dienstunfähigkeit darauf gestützt wird.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

 
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