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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1410/12

Datum:
14.12.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1410/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1214.1B1410.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1651/12
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der Zwischenregelung bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts über den vorliegenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, im Rahmen der Beförderungsrunde 2012 bei keiner der nicht schon von der Stillhaltezusage vom 7. Dezember 2012 erfassten Einheiten bzw. Listen der Deutschen Telekom AG Beförderungen in die Besoldungsgruppe A 12 vorzunehmen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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