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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 864/11

Datum:
01.08.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 864/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0801.1A864.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 K 5630/10
Schlagworte:
Gehörsrüge Rechtliches Gehör Auslandslehrer Zuwendungsbescheid Widerruf
Leitsätze:

Für eine erfolgreiche Gehörsrüge ist es erforderlich, dass die unterstellte Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, für den Rechtsmittelführer günstigeren Ent¬scheidung geführt hätte bzw. im Rahmen des Berufungsverfahrens führen würde.

Für den Widerruf eines einen Auslandslehrer begünstigenden Zuwendungsbeschei¬des ist die tatsächliche Beendigung der Auslandstätigkeit - unabhängig von dem hierfür bestehenden Grund - maßgeblich.

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten der Klägerin abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000, Euro festgesetzt.

 
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