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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 836/09

Datum:
26.06.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 836/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0626.1A836.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 4501/08
 
Tenor:

Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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