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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 7/11

Datum:
19.12.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 7/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1219.1A7.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 K 4344/10
Schlagworte:
Beurteilung Beurteilungsbeitrag Plausibilisierung Begründung
Leitsätze:

Kann sich der Beurteiler nicht aus eigener Anschauung ein hinreichends Bild von den Leistungen eines Beamten machen, muss er auf Kenntnisse anderer Personen zurückgreifen; Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die Beurteilung dürfen sich dabei jedoch nicht verschieben.

Bedient sich der Beurteiler bei der Abfassung der Beurteilung ganz oder teilweise auch der Erkenntnisse dritter Personen, so hat er jedenfalls im Rahmen der Plausibilisierung der Beurteilung die wesentlichen Erkenntnisquellen und den Umfang und die Art ihrer Berücksichtigung offenzulegen.

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten der Beklagten abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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