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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 2835/10

Datum:
19.12.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 2835/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1219.1A2835.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 2002/10
Leitsätze:

Der Gleichstellungsbeauftragten nach § 18 Abs. 3 BGleiG zugeordnete Mitarbeiter können nicht an deren Stelle an Bewerbungsgesprächen teilnehmen; sie unterstützen die Gleichstellungsbeauftragte nur im administrativen Bereich.

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten der Klägerin abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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