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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 2423/10

Datum:
20.09.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 2423/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0920.1A2423.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 24 K 6823/09
Leitsätze:

Eine Vollmacht, die ggü der Behörde für ein oder mehrere Ver-waltungsverfahren erteilt worden ist, gilt nur dann auch für ein sich u.U. anschließendes Gerichtsverfahren, wenn sich der Vollmacht eine entsprechende ausdrückliche, beide Verfahren verklammernde, die Vollmacht mithin auf ein Klageverfahren erstreckende Willenserklärung entnehmen lässt. Denn Verwaltungsverfahren und etwa nachfolgender Verwaltungsprozess stellen keine prozessuale Einheit dar.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 131,64 Euro festgesetzt.

 
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