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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 2043/11

Datum:
21.12.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 2043/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1221.1A2043.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 K 6163/10
Schlagworte:
Abmahnung Beteiligung Gleichstellungsbeauftragte
Normen:
BGleiG §20
Leitsätze:

In Verfahren arbeitsrechtlicher Abmahnung ist die Gleichstellungsbeauftragte nicht hinzuzuziehen, wenn diese keinen Bezug zu den in § 19 Abs. 1 Satz 1 BGleiG beschriebenen Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten aufweisen. Allein aufgrund des Charakters eines Abmahnungsverfahrens ist dieser Bezug nicht anzunehmen.

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten der Klägerin abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt

 
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