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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 1419/10

Datum:
13.06.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 1419/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0613.1A1419.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 1440/09
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren und – unter entsprechender, von Amts wegen erfolgender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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