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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 1338/10

Datum:
22.02.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 1338/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0222.1A1338.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 4402/09
Schlagworte:
Auslandsverwendungszuschlag Anrechnung EU-Tagegeld
Normen:
BBesG a.F. §58a Abs.4 Satz 5
Leitsätze:

Ein EU-Tagegeld (per diem) für einen Auslandseinsatz eines deutschen Beamten in einer EU-Mission ist gemäß § 58a Abs. 4 Satz 5 BBesG a. F. auf den Auslandsverwendungszuschlag anzurechnen, wenn und soweit es nicht ausschließlich Leistungen für Unterkunft und Verpflegung umfasst.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.508,72 Euro festgesetzt.

 
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