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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 1224/10

Datum:
09.02.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 A 1224/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0209.1A1224.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 K 2072/09
Schlagworte:
Rechtsanwalt ruhegehaltfähige Dienstzeit amtlich bestellter Vertreter
Normen:
BeamtVG § 11 Nr. 1 a
Leitsätze:

Als Rechtsanwalt im Sinne des § 11 Nr. 1 a BeamtVG wird nur ein nach der BRAO zugelassener Rechtsanwalt tätig, nicht jedoch dessen amtlich bestellter Vertreter, wenn dieser nicht selbst Rechtsanwalt ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 1.200,00 Euro festgesetzt.

 
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